Eigentlich gilt ab jetzt anscheinend der von allen gehasste Artikel 13 17, gegen den vor knapp zwei Jahren das halbe Internet auf die Straße gegangen ist. Was das nun genau bedeutet, versteht allerdings noch irgendwie niemand, der nicht mindestens Urheberrechtsanwalt und Internet-Experte ist. Für Bilder gibt es jedenfalls offenbar sowas wie eine Maximal-125kb-Regel, die natürlich bereits meme'ifiziert wurde.
Funfact: die verpixelte Version ist tatsächlich nur 5kb groß und 125kb bedeuten heutzutage eigentlich schon verdammt gute Qualität, weshalb ich diese merkwürdige Regel ja erstmal gar nicht so dramatisch finde (erst recht mit irgendwelchen Bildoptimierungsproggis). Ganz schön clever von der CDU, einfach das Internet kleiner machen zu wollen, um das Problem mit dem Breitbandausbau zu lösen. So sieht das Original auf jeden Fall mit 120kb aus: